Cybersicherheit war lange Ermessenssache, jetzt wird sie zur Prüfungsfrage. NIS2, DORA und AI Act verlangen von der Unternehmensführung Aufsicht, Nachweise und klare Zuständigkeiten. Wer kann im Ernstfall belegen, dass er hingeschaut hat?

Quelle: Security-Insider. Titel, Bild und Teaser stammen aus dem RSS-Feed der Quelle; der vollständige Artikel ist dort zu finden.

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